Tadananta bhage manahparyayasya (28)
Die unmittelbare geistige Aufnahmefähigkeit (manah-paryaya) erfaßt unendlich feinere Bereiche als Hellsicht (avadhi). (28)
Selbst die höchstentwickelte Art der Hellsicht reicht nicht in die subtilen Bereiche hinein, die die direkte geistige Aufnahmefähigkeit erfassen kann.
Doch auch die reinste Form der unmittelbaren geistigen Aufnahmefähigkeit umfaßt nicht die gesamte Vielfalt der Erscheinungsformen. In den Entwicklungsstufen (gunasthana), in denen sie auftritt, hat sich die zur Allwissenheit erforderliche Stabilität des Bewußtseins noch nicht vollständig entfaltet.