III. Weltleben
4. Wiederverkörperung
Viyāhapannatti 20, 10: (Alle Seelen mit Ausnahme der erlösten) verkörpern sich neu aus eigenem, nicht aus fremdem Vermögen, gemäß eigenem, nicht gemäß fremdem Karman, kraft eigener, nicht kraft fremder Betätigung.
Viyāhapannatti 9, 32: (Die Seelen führen es) selbst (herbei, daß sie) sich verkörpern, und zwar infolge des Aufgehens des Karman, der Schwere des Karman, der Last des Karman, des Vollgewichts des Karman, durch (unguter, guter, gut-unguter) Werke Aufgehen, Reifen [und] Fruchttragen. [67]
Umāsvāti, Tattvārthādhigamasūtra 2, 26: Bei der Bewegung der [den Körper verlassenden Seele nach der Stätte ihrer Neuverkörperung, und zwar [einer nicht gradlinig, sondern] unter Richtungsänderung [68] [verlaufenden Bewegung] findet Betätigung des Karman[leibes] statt.
Pannavaṇā 34 Anf.: (Höllenwesen und fünfsinnige Wesen - dabei die Menschen -) beginnen die Stoffaufnahme [zum Zwecke der Neuverkörperung] unmittelbar [nach Erreichen des Verkörperungsortes durch den Karmanleib]. Dann sind sie am Werk [der Körperbildung], dann lassen sie [die Stadien der Entwicklung] aufeinander folgen, dann beendigen sie die Entwicklung, dann genießen sie [das Spiel der Gefühle], dann endlich wandeln sie [das Erworbene zur individuellen Körperlichkeit um]. [69]
Weil die Aufwärts- und Abwärtsbewegung der Seele von oder nach Unterwelt, Oberwelt und Überwelt nur in einem im Durchmesser begrenzten senkrechten idealen Schacht (trasa-nāḍī) stattfindet, der aus den Haupt- oder Nebenrichtungen horizontal erreicht werden muß.