Die Jainas [1927 W. Schubring]: Grundtatsachen

Veröffentlicht: 19.10.2012

II. Weltbild

2. Grundtatsachen

Viyāhapannatti 2, 10: Es gibt fünf Grundtatsachen: Regung, Hemmung, Raum, Seelen [und] Stoffe. Die Grundtatsache Regung hat weder Farbe noch Geruch. Geschmack, Fühlbarkeit, Körper [und] Leben. Sie ist eine ewige, bleibende Substanz der Welt. Sie ist, kurz gefaßt, fünffach bezeichnet als dinglich, räumlich, zeitlich, zuständlich [und] wesentlich. Dinglich ist die Grundtatsache Regung eine Substanz [und nicht mehrere], räumlich von der Ausdehnung der Welt; zeitlich ist sie niemals nicht gewesen, ist sie niemals nicht [und] wird sie niemals nicht sein, ist sie [wie immer man es ausdrücken mag, mit einem Worte] ewig; [23] zuständlich ist sie ohne Farbe, Geruch, Geschmack [und] Fühlbarkeit; wesentlich ist sie Bewegung. (Mit der Grundtatsache) Hemmung (verhält es sich ebenso, jedoch) wesentlich ist sie Ruhe. (Mit der Grundtatsache) Raum (verhält es sich wie mit der Regung, jedoch) räumlich ist sie von der Ausdehnung von Welt und Nichtwelt [und] unendlich, wesentlich ist sie Platzgewährung. (Mit der Grundtatsache namens) Seelen (verhält es sich wie mit der Regung, jedoch) hat sie Leben. [Es bilden sie ferner] dinglich unendlich [viele] lebende Substanzen, wesentlich ist sie Vorstellen. (Mit der Grundtatsache namens) Stoffe (verhält es sich wie mit der Regung, jedoch) hat sie die fünf Farben, die fünf [Arten des] Geschmacks, die beiden [Arten des] Geruchs [und die] acht [Arten der] Fühlbarkeit; [24] dinglich [bilden sie] unendlich viele [lebendige] Substanzen; zuständlich hat sie Farbe, Geschmack, Geruch [und] Fühlbarkeit; wesentlich ist sie Besitzergreifung.

Viyāhapannatti 13, 4: Die Grundtatsache Regung wirkt an den Seelen Kommen, Gehen, Sprechen, Lidbewegung, Tätigkeit von innerem Sinn, [25] Rede [und] Körper und alle anderen derartigen Zustände der Beweglichkeit. Regung ist [die Bedingung für] Bewegung. Die Grundtatsache Hemmung wirkt an den Seelen Stillstehen, Sitzen, Liegen, Beschränkung auf die Tätigkeit des inneren Sinnes und alle anderen derartigen Zustände der Unbeweglichkeit. Hemmung ist [die Bedingung für] Stillstand. Die Grundtatsache Raum wirkt als Gefäß für die lebendigen und unlebendigen Substanzen. Er wird [aus]gefüllt durch ein [Atom] wie durch zwei [Atome]; auch hundert [davon] dürften Platz finden; er wird [aus]gefüllt durch tausend Millionen [Atome]; auch zehntausend Millionen [davon] dürften Platz finden. Raum ist Platzgewährung. Mittels der Grundtatsache [namens] Seelen gelangt die [einzelne] Seele zur geistigen Funktion gegenüber den unendlich vielen Möglichkeiten im [fünffach bestimmten] Erkennen, [nämlich] durch Vorstellung, durch Zeugnis, durch transzendente Erkenntnis [sowohl] materieller Dinge [wie] des Denkens Anderer [und] durch Allwissenheit, [ferner] im Nichterkennen bei Vorstellung, bei Zeugnis [und] durch transzendente Erkenntnis materieller Dinge. Seele ist geistige Funktion. Die Grundtatsache [namens] Stoffe wirkt bei den Seelen die Besitzergreifung vom [fünffach bestimmten] Leib als irdischem Leib, Verwandlungsleib, Versetzungsleib, feurigem Leib und Karmanleib, [26] [ferner] von der [dinglichen] Tätigkeit des Gehörs, Gesichts, Geruchs, Geschmacks [und] des Tastgefühls, des inneren Sinnes, der Rede und des Körpers, [und] vom Ein- und Ausatmen. [27] Stoff ist Besitzergreifung.

Viyāhapannatti 25, 4: Es gibt sechs Substanzen: Die Grundtatsachen Regung, Hemmung, Raum, Seelen [und] Stoffe [und] die Zeit.

Fußnoten
23:

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24:

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25:

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26:

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27:

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Quellen
Titel:
Die Jainas
Reihe:
Religionsgeschichtliches Lesebuch; 7
Verlag:
J.C.B. Mohr, Tübingen
Erscheinungsjahr:
1927 (2. erw. Auflage)
Seitenzahl:
iv + 33

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