Jaina in Antwerpen: Anträge - Einwände - Baugenehmigung

Veröffentlicht: 12.03.2013
Aktualisiert: 12.03.2013

Anträge - Einwände - Baugenehmigung

Zum besseren Verständnis erfolgt hier eine chronologische Gesamtaufstellung der Anträge zur Baugenehmigung bis zur Grundsteinlegung. Im Anschluss daran wird dieser Prozess im Detail vorgestellt.

1994:

Erste Antragstellung auf Erteilung der Baugenehmigung.

15 Einwände seitens der lokalen Bevölkerung.

1996:

Zweiter Antrag auf Fristverlängerung des Baubeginns.

6 Einwände seitens der lokalen Bevölkerung.

1998:

Dritter Antrag auf beabsichtigte bauliche Veränderungen und zusätzlichen Eingang mit Standplätzen für Omnibusse.

2 Einwände seitens der lokalen Bevölkerung.

1999:

Beschluss über den Antrag von 1998.

2000:

Vierter Antrag seitens der Auftraggeber, wobei dieser Antrag eine Zusammenfassung aller Anträge von 1994 bis 2000 darstellt.

Gegen diesen Antrag werden keine Einwände erhoben.

Es erfolgt ein positiver Beschluss des Antrags.

2001:

Die Grundsteinlegung erfolgt am 1. Mai 2001.


a) Antrag und Einwände 1994

Am 10. Februar 1994 reichte der Verein Jain Cultural Center Antwerp (J. C. C. A.) den Antrag auf die Erteilung der Baugenehmigung für ein Meditatie- und Recratiecentrum bei der Gemeinde Wilrijk ein.

Bei einem Bauvorhaben hat die Bevölkerung das Recht, die Akte des geplanten Projekts einzusehen und eventuelle Einwände schriftlich einzureichen. Fünfzehn Anwohner machten von ihrem Recht Gebrauch. Bei den Einwänden handelte es sich vor allem um Befürchtungen von noch höherem Verkehrsaufkommen in der Laarstraat, von Geruchs- und Lärmbelästigung durch die direkte Angrenzung an die Grundstücke der umliegenden Anwohner, einer höheren Kriminalitätsrate und um Einwände bzgl. der Höhe des Gebäudes (man befürchtete den Verlust von Sonnenlicht, vor allem in den Wintermonaten).[1] Insgesamt 15 Einsprüche wurden gegen das Bauvorhaben des J. C. C. A. eingereicht, einige davon sollen im Anschluss näher vorgestellt werden. Die Einwände der Anwohner wurden vom Bauamt überprüft und als nicht zutreffend verworfen. Am 25.7.1994 erteilte der Direktor des flämischen Ministeriums seine Zustimmung – mit der Auflage, das gesamte Gelände entlang der Umzäunung mit immergrünen Hecken zu bepflanzen.[2]

Einwand vom 23. Februar 1994

Verkehrsaufkommen

Die Laarstraat ist die Verbindungsstraße zwischen der Stadt und dem Zentrum von Wilrijk. Mit der Einfahrt zum geplanten Meditations- und Erholungszentrum in der Laarstraat 20 werde der Verkehr stark zunehmen und somit auch die bekannten Folgen. Warum, so der Antragsteller, könne die Einfahrt nicht in die Sneeuwbeslaan verlegt werden?

Baumaterial

Für den Fall der Genehmigung des Antrages bat der Anwohner darum, die Lieferung des Baumaterials nicht über die Laarstraat durchzuführen.

Touristische Sehenswürdigkeit

Wenn das Zentrum die Funktion einer touristischen Sehenswürdigkeit bekommen solle, wie in der Presse berichtet wurde, werde es ohnehin sehr viel turbulenter in der Laarstraat, von eventuellen kleineren Verbrechen ganz zu schweigen.

Lage der Gebäude

Gemäß dem jetzigen Bauplan werde der Heizungsraum nicht weit entfernt vom Gartenzaun des Anwohners errichtet. Er äußerte Befürchtungen über Rauch- und Geruchsbelästigung. Dem Bauplan sei zu entnehmen, dass ein Gebäude eine Höhe von 13,45 Meter erreichen solle. Dies bedeute verminderten Lichteinfall für diesen Anwohner und in den Wintermonaten kaum bis gar kein Sonnenlicht.

Einwand vom 25. Februar 1994

Lage der Kulturhalle

Hier wurden Bedenken bezüglich der Lage der Gebäude und der Höhe der Kulturhalle (recreatieruimte) geäußert. Der Unterzeichner forderte bei Beibehaltung der Lage der beiden Gebäude eine Verminderung der Höhe der Kulturhalle. Er beklagte eine zu erwartende Verminderung des Lichteinfalls.

Er fügte eine Skizze bei, auf der er einen Veränderungsvorschlag bezüglich des Standortes der Kulturhalle machte. Diese sollte gemäß seinem Vorschlag neben dem Tempel errichtet werden, anstatt vor diesem. Die Parkplätze könnten dann parallel zur Laarstraat angelegt werden. Bei Übernahme seines Vorschlags seitens der Bauherren sehe er seinen Widerspruch als gegenstandslos an.

Ein- und Ausfahrt

Hier wurde der Vorschlag gemacht, die Einfahrt in die Sneeuwbeslaan zu verlegen. Dies sei verglichen mit der Laarstraat eine nicht so verkehrsbelastete Straße. Durch die Laarstraat fahren bereits drei Buslinien. Auch der Bürokomplex in der Laarstraat 16/18, wo 300 Personen beschäftigt seien, sorge bereits für hohes Verkehrsaufkommen. Wenn die Zufahrt zum Tempelgelände an der Laarstraat 20 bestehen bleiben müsse, so der Anwohner, mache er den Vorschlag einer Einbahnstraße, was bedeuten würde, die Einfahrt befände sich in der Sneeuwbeslaan und die Ausfahrt in der Laarstraat. Dabei machte er auf die Beschaffenheit des Zufahrtsweges aufmerksam. Er forderte, Schwellen zu errichten und einen geräuschdämmenden Belag zu verwenden, da die jetzigen Betonplatten, besonders bei schnell fahrenden Autos, eine große Lärmbelästigung im Garten und selbst im Haus darstellten.

Heizungsraum

Zur Zeit des Einwandes befand sich der Heizungsraum mit einem acht Meter hohen Schornstein nur 10 m vom Gartenzaun des Anwohners entfernt. Und außerdem empfand der Unterzeichnende die Konstruktion des Häuschens als Stilbruch. Er befürchtete Belästigung durch zu erwartende Rauch- und Geruchsentwicklung. Er machte den Vorschlag, den Heizungsraum in die Kulturhalle zu integrieren oder, wie seiner Skizze zu entnehmen sei, den Heizungsraum hinter die Kulturhalle zu bauen, wo eine Schnellstraße vorbeiführt. Er wies auch darauf hin, dass dies eine umweltfreundlichere und auch energiesparende Lösung sei.

Kanalisation

In den letzten Jahren beobachteten die Anwohner einen zunehmend schlechten Ablauf des Regenwassers. Bei heftigen Regenfällen versagt die Kanalisation und das Regenwasser läuft in die Kellerräume der Anwohner. Ihrer Meinung nach habe das mit der kürzlich stattgefundenen Urbanisierung zu tun. Der Unterzeichner schlug vor, nur das Abwasser von Küche und Toiletten in die Kanalisation abzuführen und das Regenwasser zum Beispiel auf dem Parkplatz durch eine wasserdurchlässige Oberfläche versickern zu lassen. Auch die Ableitung des Regenwassers von den Dächern sollte überarbeitet werden.

Bauarbeiten

Die Lieferung von Baumaterial solle nicht über die Zufahrt in der Laarstraat 20 erfolgen, da die Fundamente des Hauses des Anwohners, die nicht sehr tief seien, Schaden nehmen könnten, was sich folglich auch auf die Wasserundurchlässigkeit der Mauern der Kellerräume negativ auswirken könne.

Einwand vom 25. Februar 1994

Dieser Anwohner machte in der Einleitung seines Schreibens darauf aufmerksam, dass auf diesem Gelände durch die Verantwortlichen (Gemeinderat) in der Vergangenheit ein öffentlicher Erholungspark geplant wurde. Die Funktion einer Tempelanlage komme nicht den Eigenschaften eines Erholungsparks gleich. Falls dieses Projekt aufgrund der Macht des Kapitals doch gebaut werden solle, habe er folgende Einwände:

Verkehrsaufkommen

Durch verschiedene Baumaßnahmen in letzter Zeit habe sich die Laarstraat zu einer stark befahrenen Verkehrsader entwickelt. Dies wurde hervorgerufen durch:

  • die Absperrung in der Heistraat auf der Höhe des Boomsesteenweges,
  • drei regelmäßig verkehrende Buslinien,
  • den Bau des Bürokomplexes in der Laarstraat 16, wodurch neben dem eigenen Personal auch viele Besucher angezogen werden,
  • weitere Neubauprojekte in der Laarstraat.

Es sei daher unverantwortlich, die Ein- und Ausfahrt zu dem neuen Komplex in die Laarstraat zu legen. Hier sei die viel breitere Sneeuwbeslaan mit weniger Verkehrsaufkommen besser geeignet und würde für die Anwohner weniger Belästigung verursachen.

Lage der Gebäude

Laut Plan sollen die beiden Gebäude (recreatie- en meditatiecentrum) sehr nahe am Gartenzaun des Unterzeichners stehen. Dies werde verminderten Lichteinfall sowie Lärm- und Geruchsbelästigung zur Folge haben. Die Platzierung der beiden Gebäude sei absolut nicht nachzuvollziehen, so der Anwohner, in Anbetracht dessen, dass die Fläche entlang der Schnellstraße ungenutzt sei. Stattdessen würden die Gebäude gegen die Gartenzäune der Anwohner gepresst werden. Eine Verlegung und Veränderung des gesamten Komplexes (eine Skizze hatte der Anwohner beigefügt), würde die Gebäude selbst mehr zur Geltung kommen lassen.

Nach Meinung des Unterzeichners sollten zumindest die Einwände und Veränderungsvorschläge der Anwohner berücksichtigt werden, wenn schon entgegen den in der Vergangenheit geltenden gesetzlichen Bestimmungen gehandelt werde. Allein dies könne den Anwohnern zeigen, dass zumindest mit ihren Bedürfnissen noch behutsam und respektvoll umgegangen wird.

Einwand vom 28. Februar 1994

Dieser Anwohner machte auf die anliegenden Wohnhäuser aufmerksam, in denen sowohl Familien mit Kindern als auch alte Menschen lebten. Diese würden schon jetzt durch den Lärm regelmäßig stattfindender Kricketspiele und das Entzünden von Feuerwerken belästigt. Der Bau eines Meditations- und Erholungszentrums, das in Wirklichkeit den Bau eines Tempels darstellt, würde die Lärmbelästigung durch die täglichen Tempelbesucher und durch zu erwartende Touristenströme extrem verstärken.

Der Unterzeichner sei auch der Meinung, dass so ein großes Sakralgebäude unmöglich inmitten einer Wohngegend gebaut werden könne. Er forderte die Ablehnung der Baugenehmigung.

Wie aus dem Sitzungsprotokoll vom 1. September 1994 zu entnehmen ist, wurden die 15 Einwände der Anwohner behandelt. Den Vorschlägen, die Platzierung der beiden Gebäude einschließlich des Heizungsraums zu verändern, wurde Rechnung getragen. Die anderen Bedenken wurden als unbegründet zurückgewiesen. Bei Einhaltung der Auflagen, die Platzierung der Gebäude gemäß den Vorschlägen der Anwohner zu verändern und die Bepflanzung entlang der gesamten Umzäunung mit immergrünen Hecken als Sichtschutz anlegen zu lassen, wurde dem Jain Cultural Center Antwerp vzw (J. C. C. A.) die Baugenehmigung für das geplante recreatie- und meditatiecentrum erteilt.[3]


b) Antrag und Einwände 1996

Antrag

Auszüge aus dem Protokoll der Sitzung vom 11. Dezember 1996:

Diese Antragsstellung beinhaltete eine Fristverlängerung bezüglich des Baubeginns bis 8. September 1996. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müsse mit den Bauarbeiten begonnen werden. Des Weiteren wurden einige bauliche Veränderungsmaßnahmen beantragt. Wie im Jahr 1994 hatten auch hier die Anwohner die Möglichkeit, die Anträge einzusehen und eventuelle Einwände schriftlich einzureichen.

Die Bauherren J.C.C.A. beantragten bauliche Veränderungsmaßnahmen wie folgt:

  • Die Platzierung der beiden Gebäude solle verändert werden.
  • Die Gebäude entständen an der Grenze des Grundstücks in Richtung Schnellstraße R 11. Die Gebäude sollten anstatt hintereinander nebeneinander errichtet werden und somit eine Durchgangsmöglichkeit vom Tempel (meditatiecentrum) in die Kulturhalle (recreatiecentrum) entstehen. Der Heizungsraum solle hinter der Kulturhalle entstehen.
  • Die Zahl der Parkplätze bleibe unverändert, nur die Anlegung dieser erfolge parallel zur Laarstraat.
  • Die Oberfläche des Tempels werde vergrößert von 13 m x 22 m auf 18 m x 28 m und die Höhe verändert von 16 m auf 21 m.
  • die Kulturhalle werde vergrößert von 34 m x 20 m auf 46 m x 28 m. Die Höhe dieses Gebäudes werde von 13,75 m auf 12,50 m reduziert.

Einwände

Verglichen mit dem Antrag im Jahre 1994, wo die Bevölkerung vom 10. Februar bis 4. März 1994 die Möglichkeit hatte, die Akten einzusehen, reduzierte sich die Anzahl der Einwände von fünfzehn auf sechs, wobei die sechs Einwände inhaltlich denen im Jahr 1994 gleichen.

Die Einwände wurden vom Entscheidungsgremium wie folgt als unvermeidbar beurteilt oder als unbegründet zurückgewiesen:

  • Die befürchteten Lärmbelästigungen würden nicht auftreten, da die Veranstaltungen innerhalb der dafür vorgesehenen Gebäude stattfinden könnten.
  • Unabhängig von der Art der Bebauung dieses Erholungsgebietes seien höhere Verkehrs- und Umweltbelastungen unvermeidlich. Ebenso unvermeidlich sei die zeitweise Lärmbelästigung, welche durch die Bauarbeiten verursacht werde.
  • Einem übermäßig zunehmenden Verkehrsaufkommen werde durch die Trennung von Ein- und Ausfahrt vorgebeugt.
  • Die Belastung für die Anwohner sei durch die jetzige Entscheidung, nämlich ein Tageserholungszentrum zu bauen, geringer als bei der Errichtung eines Sport- und Freizeitzentrums.
  • Eine Erneuerung der Straßendecke der Ausfahrt zur Laarstraat und die Bepflanzung zu beiden Seiten entlang der Ausfahrt sei Bestandteil der Planung.
  • Durch die Standortveränderung der Gebäude werde der Abstand zu den angrenzenden Häusern in Richtung Sneeuwbeslaan mindestens auf 150 m vergrößert.[4]

Der Antrag vom Juli 1996 wurde am 19. Juni 1997 bewilligt.

c) Antrag, Einwand und Beschluss 1998/99

Antrag

Es folgte ein dritter Antrag seitens der Bauherren im Dezember 1998. Dieser Antrag enthielt eine Vergleichsaufstellung bezüglich der Veränderungen vom Jahre 1996.

Außerdem wurde in diesem Antrag zu folgenden Punkten Stellung genommen:

I.

Lageplan

II.

Bestandsaufnahme

III.

Beabsichtigte Veränderungen

Zu I.

  1. Das Eigentum befindet sich laut Lageplan auf einem Erholungsgebiet.
  2. Der Antrag Nummer drei erfüllt die Vorschriften gemäß dem Lageplan.
  3. Die Baustruktur des Projektes wird beeinflusst durch die bereits vorhandene Bebauung und Infrastruktur.
  4. Der Antrag ist vereinbar mit den Vorstellungen des öffentlichen Rechts und der öffentlichen Ordnung.
  5. Baugenehmigung eins wurde am 8. September 1994 erteilt. Baugenehmigung zwei mit den baulichen Veränderungen wurde am 12. Juni 1997 erteilt.

Zu II.

  1. Aushebungsarbeiten
  2. Aushebungsarbeiten für das Fundament.
  3. Verlegung einer 60 cm großen Platte als Basis für den Tempel
  4. Abwasserinstallationsarbeiten wurden bereits ausgeführt

Zu III.

Am Tempel sind keine baulichen Änderungen vorgesehen.

Das Cultureel Center (recreatiecentrum) soll nach Wunsch der Bauherren nach dem Vorbild traditioneller indischer Architektur errichtet werden. Das Gebäude erhält dadurch eine rechteckige Form mit überdachter Galerie.

Der Entwurf für das Erdgeschoss bleibt unverändert, jedoch ohne Unterkellerung. Die Kessel werden im Heizungsraum untergebracht.

Den Einwänden der Anwohner bezüglich erhöhten Verkehrsaufkommens durch die Errichtung des Gebäudes wird Rechnung getragen durch folgenden Vorschlag: Entlang der Schnellstraße R 11 soll Reisenden, die mit Omnibussen kommen, der Zugang zur Tempelanlage ermöglicht und damit auch ein Parkplatz für die Omnibusse errichtet werden.

Eine Bepflanzung soll während der ersten Pflanzsaison nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Die Bepflanzung soll aus einheimischen Pflanzen bestehen, eine Mischung aus Buschwerk und hochstämmigen Pflanzen darstellen und als Sichtschutz dienen.

Veränderungen im Vergleich

1. Tempel 1996

1. Tempel 1998

Ausschachtungsarbeiten und Platzierung der Grundsteinplatte wurden bereits ausgeführt.

Keine Veränderungen vorgesehen.

2. Kulturhalle

2. Kulturhalle

• Form des Gebäudes

• Form des Gebäudes

Die Grundfläche bilden zwei sich schneidende Kreise.

Rechteckiges, zweistöckiges Gebäude.

- Höhe: 13,5 m

- Höhe: 13,7 m

- Grundfläche:1.000 m²

- Grundfläche:1.374 m²

- Erster Stock:1.000 m²

- Erster Stock:1.029 m²

- Gesamtfläche:2.000 m²

- Gesamtfläche:2.403 m²

• Das Treppenhaus

• Das Treppenhaus

Befindet sich außen auf zwei Ebenen von 86 x 2 = 172 m² Gesamtfläche.

Ist in das Gebäude integriert.

• Das Kesselhaus

• Der Heizungsraum

Ist ein separates Gebäude von 30 m².

Mit Kessel in das Gebäude integriert.

• Der Parkplatz

• Der Parkplatz

107 Stellplätze

Anzahl der Stellplätze bleibt unverändert. Zusätzliche Parkplätze für Omnibusse entlang der Schnellstraße R11.

• Die Kellerräume

• Die Kellerräume

Die Grundfläche beträgt ca. 500 m².

Keine Unterkellerung.

Gesamtfläche: 2.702 m²

Gesamtfläche: 2.403 m²

Einwand 1999

Auf diesen Antrag folgten zwei Einwände. Einer der Anträge kam aus dem angrenzenden Bürokomplex, dessen Schreiben wegen unkorrekter Empfängeradresse mit großer Verzögerung eintraf. Den Inhalt dieses Schreiben möchte ich hier vorstellen:

  • Angesichts des indischen Hintergrundes des Vereins Jain Cultural Center Antwerp hielt die Firmengemeinschaft den Bau des geplanten Projektes in dieser Umgebung für unpassend.
  • Wie die Vergangenheit zeigte, litten die Anwohner des Öfteren unter dem Lärm, der bei den verschiedenen Aktivitäten entstand (unter anderem das Übertragen von Gebeten über Lautsprecher). Außerdem wurde zu bedenken gegeben, dass in dem angrenzenden Bürokomplex 520 Antwerpener tätig und solche Belästigungen daher unzumutbar seien.
  • Da es sich hier um den einzigen Tempel dieser Art in ganz Belgien handle, sei ein großer Besucherstrom zu erwarten, was zu Parkplatzproblemen in unmittelbarer Umgebung führen werde.
  • Außerdem wünschten die Unterzeichner den jetzigen hohen Grad an Sicherheit in diesem Stadtteil zu bewahren und radikale Veranstaltungen, wie zum Beispiel Demonstrationen oder sogar Bombenanschläge gegen solche religiöse Einrichtungen zu vermeiden.
  • Daraus könnten die Unterzeichner folgern, dass vorher genannte Aktivitäten einen ernsthaften Störungsfaktor der jetzigen Situation darstellen würden und somit auch einen Werteverlust für alle Firmen im Gebäude nach sich zögen.[5]

Beschluss vom 22. Februar 1999

Der Antrag vom 7. Dezember 1998 für einen zusätzlichen Eingang und Standplätze für Omnibusse wurde mit folgender Begründung zurückgewiesen:
  • In der ursprünglichen Antragstellung für den Bau des meditatie- en recreatiecentrums in Wilrijk war der Eingang in der Laarstraat 20 geplant und auch positiv darüber entschieden worden.
  • Der Antrag auf direkten Zugang auf das Gelände von der R11 aus erscheine unverantwortlich.
  • Die R11 habe inzwischen den Charakter einer Autobahn, gekennzeichnet durch das Schild „F9“.
  • Im räumlichen Strukturplan Flanderns sei die R11 als Primärweg II kategorisiert. Dies beinhalte auch ein Verbot der Errichtung jeglicher Abfahrten und Standplätze.
  • Der Antrag auf unmittelbaren Zugang zum Tempelgelände von der R11 aus werde daher abgelehnt.[6]

d) Antrag und Beschluss 2000

Hier handelte es sich um eine Art Zusammenfassung des ganzen Antragsverlaufs von 1994 bis 2000. Wie bei allen Anträgen war es auch hier Pflicht, den Antrag durch ein Plakat am Stadthaus Antwerpen der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Das Plakat, auf dem bekannt gegeben wird, um welches Bauvorhaben es sich handelt, muss 15 Tage im Aushang bleiben. Das war bei diesem Antrag vom 17. Februar 2000 bis 4. März 2000 der Fall. In dieser Zeit haben die Bürger die Möglichkeit, die Akte mit den Bauplänen einzusehen. Einwände, Bemerkungen oder Ähnliches müssen schriftlich bei der Gemeinde unter Einhaltung einer vorgegebenen Frist eingereicht werden.

Über oben genannten Antrag wurde in der Sitzung vom 31. Mai 2000 positiv entschieden. Verglichen mit den anderen Jahren lagen diesmal keine neuen Einwände vor. Der Grundsteinlegung stand nun nichts mehr im Wege.


e) Grundsteinlegung 2001

Trotz aller Schwierigkeiten und Hindernisse fand die Grundsteinlegung am 1. Mai 2001 im kleinen Kreis des Tempelkomitees statt. Handwerker aus Indien, vor allem aus Rajasthan, aber auch aus dem Gujarat, kommen nun seit dem Frühjahr 2001 jährlich für meist sechs Monate nach Antwerpen, um die Tempelanlage zu bauen. Die Bauarbeiter selbst sind keine Jainas. Sie sind überwiegend Anhänger der Swaminarayan-Bewegung. Jainas dürfen aus religiösen Gründen diese Arbeiten nicht ausführen.

Die Bauteile für die Tempelanlage werden in Rajasthan angefertigt und per Schiff in den Hafen von Antwerpen transportiert. Von dort werden sie mit einem Transporter zum Tempelgelände in die Laarstraat gebracht. Die Bauarbeiten sind noch in vollem Gange. Die Eröffnung der Tempelanlage ist für das Jahr 2008 geplant.

Fußnoten
1:

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2:

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3:

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4:

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5:

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6:

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Quellen

Jaina in Antwerpen

2010.08.12 Antwerp - New Jaina Temple 027

Eine religionsgeschichtliche Studie

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  1. Antwerpen
  2. Jain
  3. Jain Cultural Center Antwerp
  4. Jainas
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