Die Jainas [1927 W. Schubring]: Weg zur Befreiung

Veröffentlicht: 26.10.2012
Aktualisiert: 02.07.2015

IV. Weltflucht

1. Weg zur Befreiung

Viyāhapannatti 1, 9: Durch Schädigung von Wesen, [...] (vgl. Kap. Wirkende Tat [Karman]) [...] falschen Glauben, diesen Stachel, gelangen die Seelen zur Schwere. [70] Durch die Enthaltsamkeit von Schädigung, [...] (vgl. Kap. Wirkende Tat [Karman]) [...], von falschem Glauben, diesem Stachel, gelangen die Seelen zur Leichte.

Āyāra II (Cūlāo) 15: Das erste Große Gelübde [lautet]: Ich enthalte mich jeder Schädigung von Wesen, [sie sei] klein oder groß [und] betreffe ein bewegliches oder [selbständig] unbewegliches Wesen. Ich will weder selbst eine Schädigung von Wesen vollziehen noch veranlassen, daß eine (solche) von anderen vollzogen wird, noch es gutheißen, wenn ein anderer sie vollzieht, [und] das mein Leben lang, [und] weder mit innerem Sinn noch durch Rede noch durch körperliches Tun]. [Im Übertretungsfalle] will ich, Herr, dafür zur Beichte kommen, mich tadeln [und] schelten [und] mich [in Reue] ganz hingeben. [71]

[...] Nun [folgt] das zweite Große Gelübde. Ich enthalte mich jeder Wortsünde unwahrer Rede, [mag sie] aus Zorn, Begier, Furcht oder Freude [entspringen]. Ich will weder selbst unwahr sprechen noch veranlassen, daß andere unwahr sprechen, noch es gutheißen, wenn ein anderer unwahr spricht, [und das] [...] hingeben.

[...] Nun [folgt] das dritte Große Gelübde. Ich enthalte mich jeder nicht erlaubten Aneignung, [sie biete sich] in Dorf oder Stadt oder abseits von Siedelungen, [und sie bestehe] in Wenigem oder Vielem, in Kleinem oder Großem, in Lebendigem oder Unlebendigem. Ich will weder selbst mir aneignen, was nicht gegeben ist, noch veranlassen, daß andere sich (solches) aneignen, noch es gutheißen, wenn ein anderer sich (solches) aneignet, [und das] [...] hingeben.

[...] Nun [folgt] das vierte Große Gelübde. Ich enthalte mich jedes geschlechtlichen Tuns, es betreffe himmlische, menschliche oder tierische Wesen. Ich will weder selbst zu geschlechtlichem Tun schreiten noch veranlassen, daß andere (dazu) schreiten, noch es gutheißen, wenn ein anderer (dazu) schreitet, [und das] [...] hingeben.

[...] Nun [folgt] das fünfte Große Gelübde. Ich enthalte mich jedes Besitzes, [er sei] wenig oder viel, klein oder groß, lebendig oder unlebendig. Ich will weder selbst Besitz ergreifen noch veran­lassen, daß andere Besitz ergreifen, noch es gutheißen, wenn ein anderer Be­sitz ergreift, [und das] [...] hingeben.

Dasaveyāliya 4 VI: Nun [folgt], Herr, das sechste Gelübde, die Enthaltung vom Essen zur Nachtzeit: Ich enthalte mich jedes Essens zur Nachtzeit. Ich will Speise, Trank, Leckeres oder Gewürztes nachts weder selbst essen noch veranlassen, daß andere [dies] nachts essen, noch es gutheißen, daß andere [dies] nachts essen, [und das] [...] hingeben.

Uvavāiya 57: [Mahāvīra] verkündet[e] den zwölfteiligen Pflichtenkreis des Laien, nämlich die fünf Klein[er]en Gelübde, die drei Verdienstlichen Gelübde [und] die vier Stärkungsgelübde. Die fünf Klein[er]en Gelübde sind: die Enthaltung von grober Schädigung von Wesen, von grober Unwahrheit, von grober Aneignung nicht gegebener Dinge, das Sichgenügenlassen an der eigenen Frau und die Selbstbeschränkung im [materiellen] Streben. Die drei Verdienstlichen Gelübde sind: die Enthaltung von allem, was [indirekt] Schaden tun kann, die Begrenzung des [weiteren] Bewegungsbereiches [und] die Selbstbeschränkung im Genuß und Gebrauch [von Speisen und Dingen, die Leben enthalten]. Die vier Stärkungsgelübde [72] sind: tägliche Andacht, enge Begrenzung des Lebensraumes, Halten von Fastentagen [und] Spenden an Heischende. [Hinzu kommt] der [freiwillige] Vollzug der endgültigen, zum Tode führenden gänzlichen Entkräftung.

Uvavāiya 30: Die Ehrwürdigen [...] nehmen folgende innerlich-und-äußerliche Entsagung zu eigen, nämlich [...] die sechsfache äußerliche: (zeitweiliges oder lebenslängliches) Auslassen von Mahlzeiten, Mäßigkeit (in der Nahrung, in der Ausrüstung und in der Gemütsbewegung), Bittgang um Almosen (nach vielen verschiedenen Regeln), Verzicht auf Schmackhaftigkeit [der Speise], Kasteiung des Körpers (durch eine Anzahl asketischer Stellungen) [und] Einschränkung (des Spieles der Sinne, der Gemütsbewegung und der drei Betätigungen), und die sechsfache innerliche, nämlich (Beichte und) Buße, gutes Betragen, Dienstfertigkeit, Studium, Versenkung [und] Freiwerden (von stofflicher Behaftung der Seele).

Umāsvāti, Tattvārthādhigamasūtra 9, 1-3: Verhinderung des Zu-Flusses [von Karman ist] die Abwehr. Sie geschieht durch die [drei Arten der] Zucht, die [fünf Arten der] Behutsamkeit, die [zehn] sittlichen Pflichten, die [zwölf Gegenstände weltschmerzlichen] Erwägens, die Überwindung der [zweiund­zwanzig] Anfechtungen, den Wandel [in fünf Arten und] durch Askese, welche letztere auch Tilgung [des Karman] bewirkt.

Uttarajjhāyā 24, 19-25: [...] Nun will ich die drei [Arten der] Zucht der Reihe nach nennen. Auf Wahres, auf Falsches, auf Wahr-und-Falsches und auf Weder-wahr-noch-falsches bezieht sich die [demnach] vierfache Zucht des inneren Sinnes. [73] Ein beflissener Mönch soll [seinen] inneren Sinn davon abbringen, wenn dieser sich anschickt zu[m Denken an] schädliche Unternehmungen dieser und jener Art. Auf Wahres [...] bezieht sich die [demnach] vierfache Zucht der Rede. Ein beflissener Mönch soll [seine] Rede davon abbringen, wenn diese sich anschickt zu schädlichen Unternehmungen dieser und jener Art. (Das Entsprechende [endlich]), wenn [sein] Körper sich anschickt zu schädlichen Unternehmungen dieser und jener Art beim Stehen, Sitzen und Liegen, Machen von großen oder größeren Schritten und beim Gebrauch seiner Sinnesorgane.

Uttarajjhāyā 24, 2. 4. 9-11. 14-17: Die [fünf Arten der] Behutsamkeit [sind] die beim Gehen, Reden, Erbitten, Behalten [und] Entleeren. [...] Nach Grundlage (nämlich nach Wissen, Glauben und Wandel), Zeit (nämlich Tageshelle), Weg (nämlich ordentlichem Weg) und Bemühung (nämlich Schonungswillen), [also] vierfach rein sei das Gehen, das der beherrschte [Mönch] ausführt. [...] Hingabe an Zorn, Stolz, Trug und Gier, Lachen, Furcht, nichtsnutziges und schlechtes Geschwätz: diese acht Fälle meidend, soll der beherrschte [Mönch] tadelfreie, sparsame Rede verständig hören lassen. Beim Erbitten, Erhalten und Gebrauch von Speise, Ausrüstung und Unterkunft soll er diese drei [Gegenstände] rein sein lassen. [...] Nachdem er [ein Stück seiner Ausrüstung] in Augenschein genommen, soll der beflissene [Mönch] es abwischen [und] nehmen oder hinsetzen [ohne bei allem ein Wesen zu beschädigen], in beiden Fällen stets behutsam. Exkremente, Harn, Schweiß, Schleim, Schmutz, Speise[reste], den Leib [eines Verstorbenen] oder etwas anderes dergleichen [...] soll er an einem unbesuchten, ungesehenen, andere nicht störenden, ebenen, nicht [ganz] trockenen, vor nicht langer Zeit bereiteten, geräumigen, aufgeschütteten, nicht [allzu] nahen, löcherfreien Orte, wo [auch] keine Tiere und Pflanzen sind, ablagern.

Ṭhāṇa 10, 1: Zehnfach ist die sittliche Pflicht der Mönche. [Sie besteht in] Langmut, Armut, Redlichkeit, Demut, Schuldlosigkeit, Wahrhaftigkeit, Selbstzucht, Askese, Enthaltung [und] Reinheit.

Umāsvāti Tattvārthādhigamasūtra 9, 8: Um nicht vom [rechten] Wege abzusinken und um das Karman zu tilgen, muß man die [zweiundzwanzig] Anfechtungen ertragen.

Samavāya 22: Die zweiundzwanzig Anfechtungen heißen Hunger, Durst, Kälte, Hitze, Stechfliegen und Moskitos, Nacktheit, Unlust [zu den Mönchspflichten], Frauen, Wanderleben, Studieren, Wohnung, Scheltworte, Mißhandlung, Betteln, Abweisung, Krankheit, Berührung mit [scharfem] Gras, Schmutz [am Leibe], freundlich-ehrenvolle Behandlung, [Stolz auf] Verständnis, [Ärger über] Nichtwissen, [Stolz auf] Glauben. [74]

Sūyagaḍa 2, 2, 23: Nun [kommt] die dreizehnte Art des Handelns; [75] sie erscheint in gebotenem Tun. Ein hienieden um [des Heiles] seiner Seele willen eingezogen lebender Hausloser, der in Gang, Rede, Sammeln, Niedersetzen der Gefäße, im Absondern von Exkrementen, Harn, Schleim aller Art [und] Schmutz behutsam, in Gedanken, Worten [und] Werken achtsam und in Zucht ist, seine Sinne [und] seinen Wandel zügelt, unter Anspannung [seiner Aufmerksamkeit] geht, steht, sitzt, hegt, ißt [und] redet, Kleid, Schale, Tuch [und] Feger nimmt oder hinlegt, begeht, und sei es nur soviel wie das Fallen eines Wimperhaares, eine unwägbare geringfügigste Handlung, in gebotenem Tun erscheinend. Sie wird in dem einen Augenblick gebunden [und], im nächsten empfunden, im übernächsten getilgt. Gebunden, vorzeitig sich auswirkend, empfunden [und damit] getilgt, [folgt sie ihrem Gesetz sofort,] und der [sie begeht], bleibt im [Ablauf der] Zeit ohne wirkendes Tun. Die dreizehnte Art des Handelns erscheint in gebotenem Tun.

Bambhacerāiṃ 38,20-40, 8 [76] : Ein Mönch, dem dieser Gedanke kommt: „Fürwahr, ich werde es müde, in diesen Zeitläuften diesen [meinen] Leib weiter herumzuschleppen”, der soll die Nahrungsmenge immer mehr verringern, und hat er darauf „die Leidenschaften klein gemacht”, „hat der Mönch mit Energie seinen Körper [darauf] eingestellt, ist er dünn [geworden] wie ein Brett, ist sein Leib schon fast erloschen” [77], so soll er in ein Dorf oder in eine Stadt gehen; oder in eine ummauerte Stadt, eine umwallte Stadt, eine einzeln liegende Stadt; eine entweder zu Lande oder zu Wasser zugängliche Stadt; eine sowohl zu Lande wie zu Wasser zugängliche Stadt; einen Ort, wo man Metall gewinnt, wo Mönche hausen, wo Wallfahrer zusammenkommen, wo Kaufleute wohnen oder wo ein Fürst residiert, und sich [eine Streu von] Gras erbitten; mit dieser soll er in die Einsamkeit gehen, sie an einer Stelle, die frei ist von [Insekten-]Eiern, [kleinen] Tieren, Samen, Sprossen, Reif, Wasser, Ritzenfüllung, feuchtem Lehm und Spinnweben, nachdem er sie geprüft und abgewischt hat, hinbreiten und dort, wenn die Zeit da ist,

[1.] auf seinen Leib,
[2.] auf das Bewegen der Glieder und
[3.] auf das Gehen Verzicht leisten.

[Es heißt ja folgendermaßen:] Nacheinander [will ich] die Methoden der Befreiung [beschreiben], vermittelst deren die Verständigen [das Ziel erreichen], nachdem sie beides, [Geburt und Tod,] überwunden haben, die Erwachten, die bis zum Ufer der Lehre gelangt sind. Ein Reicher [im Geist], ein Einsichtiger, wenn er all das Unvergleichliche erkannt [und] folgerecht durchdacht hat, kommt über das Karman hinweg.

[1.] Hat er die Leidenschaft klein gemacht, so halte er aus mit wenig Nahrung. Wenn der Mönch bei der [geringen] Nahrung erkrankt, so soll er nicht zu leben begehren, aber auch zu sterben nicht verlangen: an beidem, Leben wie Sterben, soll er nicht hängen. Gleichgültig, nur auf Tilgung des Karman bedacht, bewahre er die fromme Haltung; indem er sich innerlich und gegen außen frei macht, suche er [nur] das reine Herz. Was immer er als Mittel erkennt, sein Leben [noch] eine Weile zu stützen, [78] das wende er klug zugunsten einer Frist schleunig an. In Dorf oder Wald prüfe der Mönch eine Stätte, und wenn er sie von Lebendem frei erfunden, so breite er [eine Streu von] Gras [dort] aus. Ohne Nahrung hege er dort; rühren ihn Anfechtungen in dieser Hinsicht an, so ertrage er sie; nicht vor der [gesetzten] Zeit gehe er [unter Menschen], auch wenn er von menschlichen Dingen berührt wird. Tiere, welche kriechen, und solche, die bald hoch, bald niedrig fliegen, wenn sie von seinem Fleisch und Blut zehren, töte er nicht und wische sie nicht weg. Tiere machen seinen Leib wund, aber er fahre nicht auf von seinem Platz; mit Einflüssen mancherlei Art sich quälend halte er [doch] aus.

[2.] [So] gelangt er ans Ende der Lebenszeit, heraus aus den mancherlei Fesselungen. Aber vorzuziehen ist folgendes von dem Tüchtigen [und] Kundigen: das ist die fernere Praxis, die der Nāya-Sohn gepredigt hat. Er soll in den zweimal drei Fällen [79] sich der Bewegung [der Glieder] entschlagen, es sei denn um seines Lebens willen. Er lege sich nicht auf lebende Pflanzen, bedachtsam liege er auf bereiteter Stätte, [von Bedürfnissen] freigeworden, ohne Nahrung; rühren ihn Anfechtungen in dieser [letzteren] Hinsicht an, so ertrage er sie. Wenn ihm die Sinne [vor Hunger] vergehen, so esse der Mönch dementsprechend; freilich, der ist ohne Tadel, der ungerührt [und] ganz hingegeben ist. Er mag vorwärts [und] rückwärts treten, sich beugen [und] sich strecken, um seinen Körper [mit der Seele noch] im Bunde zu erhalten, oder auch [eine Weile] bewußtlos dort [liegen]. Er mag umhergehen, wenn er [vom Liegen] müde ist, oder er mag eine Stellung einnehmen und eifrig sich ihr hingeben. Ist er endlich von der Askese-Stellung müde, so mag er sich niedersetzen. Sitzt er, so richte er alle seine Sinne auf die Sterbensart, der sich nichts vergleichen läßt. Ist er [beim Greifen nach einer Stütze] an ein Stück Holz voller Würmer geraten, so suche er [dafür] eins, das nicht so ist; woraus etwas entstehen könnte, was zu meiden ist, darauf stütze er sich nicht; von da hebe er sich fort [und] ertrage [lieber] alle Anfechtungen.

[3.] Der aber ist noch mehr bemüht, der folgendem Tun obliegt. Unter gänzlicher Beherrschung der Glieder rühre er sich nicht von seiner Stehe: das ist die höchste Praxis, der vorigen überlegen. Ohne weit zu suchen, verweile der Fromme stehend, hat er aber einen Platz gefunden, der von Lebendem frei ist, so nehme er dort eine Stellung ein. Er gebe den Leib gänzlich preis, indem er denkt: „Ich habe keine Anfechtungen des Körpers mehr.” Während er [früher] dachte, man erführe zeitlebens Anfechtungen und Angriffe, erträgt er sie [nun] eingezogen [und] einsichtsvoll, [weil sie ja] zur Vernichtung des Leibes [beitragen]. Er soll nicht hängen an den Gelüsten auf Vergängliches, auch wenn sie immer zahlreicher kommen, Verlangen und Begehren soll er nicht pflegen, indem er aus ist auf das Wesen, das bleibend ist. [Angeblich] 'ewige' Dinge bietet ihm wohl [ein Gott] an: dem göttlichen Truge glaube er nicht. Dies erkennend, schüttele der Fromme alles Blendwerk ab. Nicht betört durch irgendwelche Dinge gelangt er ans Ende der Lebenszeit. Wenn er [nur] das Durchhalten als die Hauptsache erkannt hat, so ist [jeder] beliebige dieser [Wege zur] Befreiung recht. So sage ich.

Fußnoten
70:

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71:

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72:

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73:

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74:

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78:

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79:

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Quellen
Titel:
Die Jainas
Reihe:
Religionsgeschichtliches Lesebuch; 7
Verlag:
J.C.B. Mohr, Tübingen
Erscheinungsjahr:
1927 (2. erw. Auflage)
Seitenzahl:
iv + 33

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