Fünf Gelübde und sechs Avashyakas - Grundzüge der Jaina-Ethik [4]

Veröffentlicht: 23.09.2012
Aktualisiert: 03.07.2015

 

5. Avashyaka V: Kayotsarga

Der 'Kayotsarga' ist die schwierigste Übung des Jaina-Mönches. Der Mönch verharrt für einen längeren Zeitraum in bewegungsloser (primär in stehender) Position und meditiert. Die stehenden und sitzenden Darstellungen des Tirthankara, wie wir sie aus der Kunst kennen (vgl. unsere Abbildungen 1-4), zeigen alle den Kayotsarga (was bei den stehenden freilich eindeutiger ist als bei den sitzenden). In der Kayotsarga-Haltung soll der Mönch körperliche Disziplin üben und meditieren, jedoch gibt es keine spezielle Meditationstechnik und keine speziellen Erlebnisse und Erfahrungen. 'Meditieren' (ein eindeutiger Terminus existiert gar nicht) bedeutet im Jainismus Beschäftigung mit den Lehren der Religion und Verinnerlichung des für den Meditierenden Wesentlichen.

Der Kayotsarga im Sinne der literarischen Komposition (Avashyaka V) handelt nur zu einem sehr kleinen Teil von der Kayotsarga-Übung. Er besteht zum größeren Teil aus Stücken, die vorangegangene Textpassagen wörtlich wiederholen oder thematisch unmittelbar an sie anknüpfen. Was die Realität angeht, so besteht ein Unterschied zwischen der echten, unabgekürzten Kayotsarga-Übung des willensstarken Mönches und der ritualisierten Übung für alle oder viele. Der von uns ausgewählte einschlägige Text (siehe gleich) basiert auf der echten Übung; aber vollzogenwird die hier zur Rede stehende Kayotsarga-Übung als ein Element innerhalb des Avashyaka-Gesamtrituals.

Unser Text lautet wie folgt:

Um... schlechtes Karman zu vernichten, vollziehe ich den Kayotsarga. Mit der Ausnahme von Einatmen und Ausatmen, Husten und Niesen, Gähnen und Ausspeien (Schluckauf?), abgehenden Blähungen, Drehschwindel und Gallen-Ohnmacht (?), sehr leichten Bewegungen der Glieder, sehr leichten Bewegungen des Schleims (Speichels?), sehr leichten Bewegungen der Augen (Augenlider usw.), [mit der Ausnahme] von solchen und ähnlichen (unwillkürlichen) Bewegungen möge mein Kayotsarga nicht unterbrochen und nicht beschädigt sein. Bis ich (den kayotsarga) durch die "Verehrung der Tirthankaras" abgeschlossen habe, kasteie ich meinen Körper durch stehende Haltung, Schweigen und Meditation.

Wie der oben zu Avashyaka IV zitierte Passus über die zu schonenden Lebewesen bereits zeigte, gehört zum Verständnis des Jainismus nicht nur Vertrautheit mit der Lehre, sondern auch Kenntnis seiner ganz konkreten Ausdrucksformen, hier der 'Physiologie der Meditation'. Dabei stellt sich dann auch die Frage, wieweit auf äußerste Bewegungslosigkeit des Meditierenden Wert gelegt wurde und welche Rolle die aus der Sicht der Texte wohl optimale stehende Haltung neben der sitzenden (und ggf. liegenden) Haltung spielte. Die Texte sind nicht sehr mitteilsam, aber angemessenes Training war in jedem Fall notwendig.

Kehren wir zum Kayotsarga innerhalb des Avashyaka-Rituals zurück, so haben wir es mit einer starken Verkürzung und Vereinfachung zu tun. Der Ausdruck "Verehrung der Tirthankaras" bezieht sich auf den Zeitraum und auf die Gedankenrichtung. In Hinblick auf den ersten Punkt ist davon auszugehen, daß die hier angesprochene Verehrungsformel mehrmals rezitiert wurde (in Worten, u.U. nur in Gedanken). Dennoch kann im rituellen Kontext von starker und lang anhaltender körperlicher und spiritueller Anstrengung nicht die Rede sein.

6. Avashyaka VI: Pratyakhyana

Der Titel pratyakhyana (Entsagen) ist abgeleitet von pratyakhyati ("er entsagt"). Dieses Verb wird unter anderem in Verbindung mit den Fünf Gelübden gebraucht ("er entsagt dem Töten..."). Wie wir wissen (Einleitung und Avashyaka IV), sind diese fünf Grundregeln nicht als Gebote formuliert, sondern als Gelübde (Inhalt: Gebotserfüllung) und als Reuebekundungen (Inhalt: Nicht-Erfüllung). Das Pratyakhyana-Kapitel enthält nun die zwölffache Ethik für den Laien, bei der die Fünf Kleinen Gelübde den Anfang bilden, und es enthält daneben eine Reihe von Fastenregeln. Das Verb pratyakhyati wird sowohl bei den Fünf Laiengelübden als auch bei den Fastenregeln verwandt.

Uns geht es hier vornehmlich um die Fünf Kleinen Gelübde. Das genaue Verhältnis der Kleinen (leichteren) Gelübde für den Laien zu den entsprechenden Großen (schwereren) Gelübden für den Mönch braucht nicht festgelegt zu werden. Eine zusätzliche Position aus der Laienethik (Spenden von Almosen) wird am Schluß Erwähnung finden.

Wir geben links die traditionellen Kurzdefinitionen in deutscher Übersetzung und halten uns sonst - rechte Seite - an die Erläuterung der Laienfassungen durch die Übertretungspentaden (fünf Formen der Übertretung bei jedem Gelübde). Diese Übertretungspentaden können in Relation zu den Kurzdefinitionen als eine Art Katechismus angesehen werden. Sie demonstrieren aber darüber hinaus das breite ethische Spektrum [7] der Jaina Dogmatik. Da die Übertretungspentaden sehr konkret sind, wird die ausschließliche Ausrichtung auf Männer - in der Formulierung, nicht in der allgemeinen Intention - sehr deutlich.

Die einschlägigen Texte wie das Avashyaka-Sutra übernehmen die 'rechte' Seite nahezu wörtlich aus einem frühkanonischen Text und geben auf der 'linken' Seite eine mehr oder weniger ausführliche Behandlung nach eigenem Ansatz. Im Pratyakhyana-Abschnitt des Avashyaka-Sutra ist die 'linke' Seite nicht sehr inhaltsreich und kann deswegen im Folgenden auf die Übersetzung der Kurzdefinitionen reduziert werden. Die Bezeichnung "grob" bei den ersten drei Gelübden steht für den Unterschied gegenüber den bei eins bis drei gleichlautenden Mönchsgelübden: Der Laie entsagt im Gegensatz zum Mönch nicht allen möglichen Verstößen, sondern nur allen möglichen "groben", d.h. schwerwiegenden Verstößen.

Nr. (i)

Das Gelübde

Die Übertretungen

Der Jaina-Laie entsagt jedwedem "groben" Töten von Lebewesen.


▪ Festbinden,

▪ Schlagen / Peitschen,

▪ Schneiden / Durchbohren,

▪ Überladen,

▪ Entziehen von Nahrung und Wasser.

Das Erste Gelübde ist allgemein gesprochen das Gelübde der Ahimsa. Die Terminologie ist freilich nicht einheitlich. Es finden sich neben "Ahimsa" auch andere Ausdrücke, und vom Wortlaut her ist meist nicht klar, ob von Nichttöten allein oder sowohl von Nichttöten als auch von Nichtverletzen die Rede ist. Das Avashyaka-Sutra benutzt 'links' ein Wort in der klaren Bedeutung "Nicht-Töten", während es 'rechts' von Nicht-Verletzen, und nur von Nicht-Verletzen spricht. Wie immer der Ausdruck im Einzelfall lautete, gemeint war wohl mit den Standardvokabeln (Himsa usw.) immer beides. Des weiteren handelt die erste Pentas nur von Tieren (und da wiederum nur von Haustieren), während Menschen erst von späteren Autoren einbezogen werden. Zweifellos versteht sich die Ahimsa gegenüber Menschen in einer stark monastisch geprägten Gemeinschaft mehr oder weniger von selbst, so daß der speziellen Erwähnung keine besondere Bedeutung beigemessen wird. Im übrigen war die Ahimsa für den Laien in erster Linie eine Frage der Speisegebote. Alle erdenklichen Dinge (Fleisch, Alkohol, Honig …) durften aus Gründen der Ahimsa nicht gegessen werden, ohne daß dabei immer ganz klar war, welche Lebewesen auf welche Weise zu Schaden kommen konnten. Diese Regeln hat der frühkanonische Autor der Übertretungen an anderen Stellen seiner Laienethik berücksichtigt, ohne rechte Klarheit zu schaffen. Die spätere Tradition behandelt sie dagegen in großer Ausführlichkeit und Deutlichkeit. Der Laie entsagt im übrigen nur dem "groben" Töten, sofern er auf die spekulativen kleinsten Lebewesen (die Elemente) keine Rücksicht zu nehmen braucht.

Beim Mönch schließlich (Ahimsa als 'Großes Gelübde') gibt es über die Speisegebote hinaus noch zahllose Regeln, die dem Schutz aller Lebewesen, von denen oben im Pratikramana-Abschnitt die Rede war, dienen. Der Mönch ist auf Schritt und Tritt mit der Gefahr, Lebendes zu töten, konfrontiert. Der ganze Kosmos 'lebt', aber nicht im vagen Sinne von Allbeseelung, sondern im Sinne der Präsenz unzähliger, bald systematisch, bald unsystematisch beschriebener spekulativer oder aber realer beseelter Einzelwesen.

Nr. (ii)

Das Gelübde

Die Übertretungen

Der Jaina-Laie entsagt jedweder "grober" unwahrer Rede.


▪ Falsche Anschuldigungen in aggressiver Form,

▪ Falsche Anschuldigungen hinter dem Rücken des anderen,

▪ Weitergabe vertraulicher Mitteilungen, die einem die Ehefrau gemacht hat,

▪ Falsche Rede,

▪ Urkundenfälschung.

Die Übertretungen deuten bereits an, daß es um Unwahrheit im weitesten Sinne geht. Der Jaina-Überlieferung ist darüber hinaus zu entnehmen, daß die menschliche Kommunikation überhaupt auf den Prüfstand gestellt werden soll. Die einschlägigen Äußerungen gehören bald zur Behandlung des 2. Gelübdes und sind bald Teil einer allgemeinen 'Philosophie der Rede', die in gleicher Weise für den Mönch und den Laien gilt. Wichtig ist dabei unter anderem auch das Vermeiden von unfreundlicher und böswilliger Rede. Ebenso wie die Ahimsa ist diese Philosophie der Rede eng mit gleichzeitigen anderen indischen Vorstellungen verknüpft (Macht der Wahrheit in unterschiedlichen Zusammenhängen).

Nr. (iii)

Das Gelübde

Die Übertretungen

Der Jaina-Laie entsagt jedweder "grober" Aneignung von nicht Gegebenen.


▪ Aneignung von gestohlenem Gut,

▪ Beschäftigung von Dieben,

▪ Schmuggel (?),

▪ Verwendung falscher Maße und Gewichte,

▪ Handel mit gefälschten Waren.

Nr. (iv)

Das Gelübde

Die Übertretungen

Der Jaina-Laie entsagt dem Kontakt mit fremden Frauen und bescheidet sich mit seiner Ehefrau.


▪ Verkehr mit einer... (?) Frau,

▪ Verkehr mit einer... (?) Frau,

▪ Flirt / sexuelle Kontakte (mit anderen Frauen),

▪ Arrangieren von Heiraten anderer,

▪ Übermäßige sexuelle Begehrlichkeit.

Die ersten beiden Rubriken zielen mit unklaren Bezeichnungen auf Frauen in zwei verschiedenen sozialen Kategorien (Prostituierte …? andere …?).

Nr. (v)

Das Gelübde

Die Übertretungen

Der Jaina-Laie entsagt unbegrenztem Besitz und begrenzt seine Wünsche.


▪ Übermäßiger Besitz von Land und Häusern,

▪ Übermäßiger Besitz von Gold und Geld (?),

▪ Übermäßiger Besitz von Mensch und Vieh,

▪ Übermäßiger Besitz von Geld und Getreide,

▪ Übermäßiger Besitz von Metallgeräten.

Von den verbleibenden sieben Teilen der zwölffachen Laienethik erwähnen wir nur das Gebot, den Mönchen Almosen zu spenden. Um die volle Bedeutung dieses Gebotes zu erkennen, müssen wir bedenken, daß der Mönch wegen der rigiden Ahimsa gänzlich auf die Versorgung durch die Laien angewiesen ist und ohne diese überhaupt nicht leben kann. Almosenspenden sichern dem Jaina-Laien im übrigen großes religiöses Verdienst, eine aus jainistischer Sicht (Ahimsa, Askese …) etwas aus dem Rahmen fallende Art von Verdienst, die einmal die zwischenmenschlichen Beziehungen zu ihrem Recht kommen läßt.

Es ist kaum möglich, von den kleinen Gelübden oder den Anuvratas zu sprechen, ohne des kürzlich verstorbenen Jaina-Geistlichen Acharya Tulsi (1914-1997) zu gedenken, der 1949 das sogenannte Anuvrat Movement ins Leben gerufen hat. Vgl.: "Anuvrat. A Code of Conduct for Building a Healthy Society"(1995). Natürlich waren die alten Textgrundlagen für die Anuvratas sehr begrenzt (wir sahen es gerade), aber Acharya Tulsi hat in zahllosen Predigten und Veröffentlichungen seine eigene Sprache entwickelt und dabei bewußt, oder ohne es zu wissen, an die Sprache der Übertretungspentaden angeknüpft ("I will not wilfully kill any innocent creature / I will not commit suicide / I will not commit foeticide" [8], 1995). Auf der einen Seite handelt es sich um einen Vorstoß mit geringer Wirkung, der mit einem "internationalist western-style peace-movement" (P. Dundas) verglichen worden ist. Auf der anderen Seite zeigt die Rückbesinnung auf die fünf Anuvratas den Mut zur Konkretionund zur Offenheit. Die Äußerungen des Acharyas werfen ein Schlaglicht auf viele aktuelle und in Indien nicht immer in dieser Deutlichkeit gesehene Probleme.

Fußnoten
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8:

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